akademische Sprachtherapeutin
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Logopädische Behandlungen im Kindergarten
Für viele Eltern ist es zeitlich schwierig, ihre Kinder am Nachmittag in eine sprachtherapeutische Praxis zu bringen und diese dort behandeln zu lassen. Daher fragen immer häufiger Eltern nach, ob eine Behandlung nicht auch in der Tageseinrichtung, wie zum Beispiel dem Kindergarten, möglich wäre.
Leider ist das – gesetzlich – betrachtet nicht so einfach: Kinder, die in einer Kindertagesstätte logopädisch betreut werden können, müssen einen Integrationsstatus aufweisen. Das bedeutet, dass diese Kinder seelisch, physisch oder geistig beeinträchtigt sind bzw. solche Behinderungen zu entstehen drohen. In diesem Fall kann auch die Sprachtherapie integrativ in der Einrichtung stattfinden.
Andere Kinder (sogenannte „Regelkinder“) dürfen nur dann in Einrichtungen therapiert werden, wenn eine gesonderte Genehmigung von der Krankenkasse vorliegt bzw. wenn eine besondere Schwere und Langfristigkeit der Störung gegeben ist und diese vom Arzt attestiert wurde.
Betroffene Eltern sollten sich zudem im Klaren darüber sein, ob sie ihre Kinder, die keinen integrativen Status aufweisen, tatsächlich im Kindergarten behandeln lassen wollen. Denn neben dem positiven zeitlich entlastenden Aspekt für die Familie gibt es einige kritische Gesichtspunkte:
- Die sehr wichtige Elternarbeit fällt in diesem Rahmen weg, da sich die Eltern sowie der Therapeut kaum bis gar nicht persönlich sehen können; Absprachen finden dann mit den Erziehern statt.
- Die therapeutischen Möglichkeiten für uns als Sprachtherapeuten sind aufgrund der Ausstattung (Fülle und Art der Materialien) begrenzt.
- Häufig gibt es in den Einrichtungen einen Platzmangel, sodass eine ungestörte Therapie begrenzt möglich ist.
Eine sprachtherapeutische Behandlung in Kindertagesstätten ist demzufolge möglich, muss aber individuell gehandhabt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.